Februar 2021

Öffnung am 1. März 2021

Liebe Mitglieder und liebe Gäste, hier finden Sie unsere besonderen aktuellen Ergänzungen zum Golfspiel im GC Sylt ab 1. März 2021.
Wir freuen uns auf Euren/Ihren Besuch!
Ihr Team vom GC Sylt

 

                                                                                   

 

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Voraussichtliche Öffnung der Golfplätze in Schleswig-Holstein

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir, so lang sich die Corona-Lage nicht wieder zuspitzt und der Platz bespielbar ist, laut Regierungsbeschluss am 01.März wieder öffnen dürfen. Nachfolgend ein Auszug aus dem Schreiben der Landesregierung:

Weitere Rücknahmen von Einschränkungen, beispielsweise für Individualsport unter bestimmten Bedingungen sind für den 1. März vorgesehen.

Die Sportausübung ist somit gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen bleiben für die Sportausübung geschlossen. Jedoch ist es wieder möglich, Videoaufzeichnungen in Sporträumen zu erstellen. Mit Blick  auf die Erstellung von Videoaufzeichnungen in Sporträumen wurde die Auslegung der Landesverordnung geändert. Diesbezüglich wurden im Bereich „Welche Voraussetzungen gelten für das Sporttreiben?“ die FAQs zum Thema „Coronavirus“ wie folgt aktualisiert:

„ … Das Betreten von Sportanlagen zum Zweck der Erhaltung der Anlage, der Eigentumssicherung oder sonstiger notwendiger Arbeiten bleibt unter den allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich. Auch das Abholen und Zurückbringen von Gegenständen oder Sportgeräten (z.B. Ruderboote oder Kajaks) aus den Sportanlagen ist unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich. Möglich ist auch, dass geschlossene Sportanlagen beispielsweise von Trainer:innen genutzt werden, um Videos für Übungen zum Sporttreiben aufzunehmen, die zum Beispiel im Internet zur Verfügung gestellt werden können (quasi als Distanzunterricht online). Auch hier sind die Kontaktbeschränkungen einzuhalten, d.h. maximal zwei Personen gleichzeitig dürfen am Videodreh teilnehmen (aber nur für diesen Zweck). Nicht zulässig sind sämtliche Übungen in Sporteinrichtungen, die ausschließlich zur Ausübung von Sport in diesen Einrichtungen dienen. Die Sportanlagen dürfen für die Sportausübung nicht betreten werden.“

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

 Ihr Team vom GC Sylt

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Winter Wonderland SYLT

Die Insel steckt unter einer tiefen weißen Schneedecke. Das Wettertief Siegbert beschert uns nach Jahren so richtig winterliches Wetter, inklusive eisigem Ostwind. Und das soll auch erstmal so bleiben! Bei morgendlichen eisigen -8 Grad müssen unsere Greenkeeper sich erstmal dick einpacken, bevor es dann darum geht Fahrt- und Gehwege freizuräumen. Was ein seltener Anblick – ein weißer Platz…
Wir genießen das Schneegestöber, freuen uns aber dennoch auf den Frühling und Sie alle bald wieder begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf.

Ihr Team vom GC Sylt

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